Gewölbekeller Weinkulturhaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Kulturgutes Wein
und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennt das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Kulturgutes Wein nicht an, es sei denn,
das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Kulturgutes Wein, hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
Das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Kulturgutes Wein verpflichtet sich, alle Bestellungen zu
den Bedingungen des Weinkulturhaus-Shops anzunehmen. Bei möglichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im
Weinshop ist das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 LIEFERUNG
Alle Lieferungen erfolgen ab dem Weinkulturhaus Gols, Hauptplatz 20 an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb des Weinkulturzentrums Gols Verein zur
Förderung des Weinkulturgutes Wein verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben
über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG; VERZUG
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte, oder per Vorauskasse
zahlen. Preisänderungen vorbehalten.

§ 5 AUFRECHNUNG; ZURÜCKBEHALTUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
vom Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im
Eigentum vom Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein.

§ 7 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Liegt ein vom Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein zu vertretender Mangel der
Ware vor, ist das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein nach eigener Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des
Weinkulturgutes Wein zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, welche das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des
Weinkulturgutes Wein zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen. Das Risiko von Korkschäden liegt beim Kunden. Korkende Weine werden vom Weinkulturzentrum
Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein nicht ersetzt. Soweit sich nachstehend nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Das
Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung
des Weinkulturgutes Wein nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit
die Haftung vom Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sofern das Weinkulturzentrum Gols Verein zur Förderung des Weinkulturgutes Wein fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 DATENSCHUTZ
Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung
von Bestellungen notwendigen Daten unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Neusiedl/See. Das Weinkulturzentrum Gols Verein zur
Förderung des Weinkulturgutes Wein ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.